bKV für ArbeitgeberKai Stockschlaeder · Versicherungsmakler

Häufige Fragen zur bKV

Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Zuletzt geprüft am

Kurz beantwortet

Hier stehen kurze Antworten auf die Fragen, die Arbeitgeber und Mitarbeiter zur bKV am häufigsten stellen: zu Kosten, Steuern, Gruppenbildung, Betriebsrat und Einführung aus Sicht des Arbeitgebers, zu Leistungen, Steuer, Datenschutz und Arbeitgeberwechsel aus Sicht der Mitarbeiter. Jede Antwort verweist auf die Seite mit den Einzelheiten.

Fragen von Arbeitgebern

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?

Eine Gruppenversicherung, die Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter abschließen und bezahlen. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, meist als Gesundheitsbudget von 300, 600, 900 oder 1.200 € pro Mitarbeiter und Jahr. Mehr unter Was ist eine bKV?

Was kostet eine bKV pro Mitarbeiter?

Das hängt von der Budgetstufe, der Zahl und dem Alter Ihrer Mitarbeiter und vom Tarif ab. Im bKV-Rechner sehen Sie, was ein Beitrag für Ihre Belegschaft im Jahr bedeutet und was eine Gehaltserhöhung dagegen kostet.

Ist die bKV steuerfrei?

Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der 50-€-Sachbezugsfreigrenze steuer- und beitragsfrei gestaltet werden. Dafür schließen Sie die Versicherung selbst ab und zahlen die Beiträge an den Versicherer, und alle Sachbezüge des Monats zusammen bleiben bei höchstens 50 €. Die Umsetzung stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab.

Was passiert, wenn die 50-€-Freigrenze überschritten wird?

Dann ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil über 50 €. Es gibt Wege der Pauschalversteuerung, etwa nach § 37b EStG mit 30 %; dann bleibt der Betrag bei eigenen Mitarbeitern beitragspflichtig. Einzelheiten unter Pauschalversteuerung.

Sind die Beiträge Betriebsausgaben?

Ja. Die Beiträge zur bKV sind für Ihren Betrieb Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG), gleich welcher Steuerweg beim Mitarbeiter gilt.

Ab wie vielen Mitarbeitern ist eine bKV möglich?

Das legen die Versicherer in ihren Tarifbedingungen fest. Welche Tarife für Ihre Betriebsgröße in Frage kommen, klären wir im Erstgespräch.

Muss ich allen Mitarbeitern die bKV anbieten?

Sie können eine Gruppe festlegen, etwa alle Mitarbeiter nach der Probezeit. Die Abgrenzung muss nach objektiven Kriterien erfolgen; Alter oder Geschlecht scheiden nach dem AGG aus, Teilzeit und Befristung nach dem TzBfG. Lassen Sie die Gruppenbildung arbeitsrechtlich prüfen.

Können Mitarbeiter die bKV ablehnen?

Ob ein Mitarbeiter die Aufnahme ablehnen kann, hängt davon ab, ob der Gruppenvertrag alle Mitarbeiter der festgelegten Gruppe einschließt oder jedem die Wahl lässt; das steht in den Bedingungen. Bei einer arbeitgeberfinanzierten bKV entstehen dem Mitarbeiter keine Beitragskosten.

Brauche ich die Zustimmung des Betriebsrats?

Wenn es einen Betriebsrat gibt, kann die bKV Mitbestimmungsrechte bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung berühren (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG). Wie weit das reicht, hängt vom Einzelfall ab; lassen Sie die Einführung arbeitsrechtlich prüfen.

Wie lange dauert die Einführung?

Nach meiner Erfahrung vier bis acht Wochen von der Entscheidung bis zum Versicherungsbeginn, der zu einem Monatsersten liegt. Die sechs Schritte stehen unter bKV einführen.

Kann ich die bKV wieder beenden?

Das regeln der Gruppenvertrag und seine Kündigungsfristen. Kündigen Sie den Gruppenvertrag und wird kein neuer Versicherungsnehmer benannt, können Ihre Mitarbeiter den Schutz nach § 207 Abs. 2 VVG zu den Bedingungen der Einzelversicherung fortsetzen.

Ist eine bKV günstiger als eine Gehaltserhöhung?

Für Sie als Arbeitgeber in der Regel ja, solange der Beitrag in die Freigrenze passt: 50 € Gehaltserhöhung kosten Sie mit den Arbeitgeberanteilen rund 61 € im Monat, ein bKV-Beitrag von 50 € kostet 50 €. Der Rechenweg steht unter bKV statt Gehaltserhöhung.

Wann ist eine bKV nicht sinnvoll?

Zum Beispiel, wenn die Gruppe die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, wenn viele Mitarbeiter nur kurz bleiben oder wenn die Freigrenze schon durch andere Sachbezüge ausgeschöpft ist. Alle fünf Fälle stehen unter Wann ich abrate.

Fragen von Mitarbeitern

Was kann ich mit dem Gesundheitsbudget bezahlen?

Typisch sind Leistungen für Zähne, Sehen, Bewegung, Vorsorge, Medikamente und Hilfsmittel, also vieles, was die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise zahlt. Die Grenzen im Einzelnen regelt der Tarif. Mehr unter Leistungen.

Ersetzt die bKV meine Krankenkasse?

Nein. Sie ergänzt die Leistungen Ihrer Krankenkasse und ändert nichts an Ihrer Versicherungspflicht.

Muss ich die bKV versteuern?

Bleibt der Beitrag zusammen mit Ihren anderen Sachbezügen bei höchstens 50 € im Monat, kann er unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei sein. Die Abrechnung übernimmt Ihr Arbeitgeber mit seinem Lohnbüro; auf Ihrer Abrechnung sehen Sie den Beitrag als eigenen Posten (bKV in der Lohnabrechnung).

Brauche ich eine Gesundheitsprüfung?

Bei arbeitgeberfinanzierten Gruppenverträgen verzichten die Versicherer in der Regel auf eine Gesundheitsprüfung; die Annahmeregeln stehen im jeweiligen Tarif.

Erfährt mein Arbeitgeber, welche Leistungen ich nutze?

Nein. Rechnungen und Leistungsdaten laufen zwischen Ihnen und dem Versicherer; Ihr Arbeitgeber erfährt nicht, welche Leistungen Sie nutzen.

Wie reiche ich Rechnungen ein?

Den Weg beschreibt der Versicherer in den Unterlagen, die Sie nach der Anmeldung bekommen. Ihr Arbeitgeber ist daran nicht beteiligt.

Was passiert mit der bKV, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Das regelt der Gruppenvertrag. Fragen Sie vor dem Ausscheiden, ob und zu welchem Beitrag Sie den Schutz privat weiterführen können (Kündigung, Elternzeit, Ruhestand).

Bin ich als Teilzeitkraft oder Minijobber dabei?

Ihr Arbeitgeber darf Sie wegen der Teilzeit nicht ohne sachlichen Grund schlechter behandeln (§ 4 Abs. 1 TzBfG); Minijobber gelten als teilzeitbeschäftigt (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Wer zur versicherten Gruppe gehört, legt Ihr Arbeitgeber fest; fragen Sie im Zweifel nach.

Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Stimmen Sie die Umsetzung mit Ihrem Steuerberater ab.

Quellen (Abruf 07.10.2026): § 4 Abs. 4, § 8 Abs. 2 Satz 11, § 37b EStG; § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14, § 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV; AGG; §§ 2, 4 TzBfG; § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG; § 207 VVG; Sozialversicherungssätze 2026.

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