bKV für ArbeitgeberKai Stockschlaeder · Versicherungsmakler

bKV statt Gehaltserhöhung: Was kostet Sie mehr?

Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Zuletzt geprüft am

Kurz beantwortet

Eine Gehaltserhöhung von 50 € brutto kostet Sie mit den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung rund 61 € im Monat, und beim Mitarbeiter kommt nach Abzügen deutlich weniger als 50 € an. Ein bKV-Beitrag von 50 € kostet Sie 50 €, wenn er mit Ihren anderen Sachbezügen die Freigrenze einhält; dann kann er steuer- und beitragsfrei bleiben.

Der Rechenweg: 50 € brutto mehr Gehalt

Arbeitgeberkosten einer Gehaltserhöhung von 50 € brutto im Monat
PostenSatz (Arbeitgeber)Betrag im Monat
Gehaltserhöhung brutto50,00 €
Krankenversicherung, allgemeiner Beitragssatz7,3 %3,65 €
Krankenversicherung, durchschnittlicher Zusatzbeitrag1,45 %0,73 €
Pflegeversicherung (außerhalb Sachsens)1,8 %0,90 €
Rentenversicherung9,3 %4,65 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %0,65 €
Insolvenzgeldumlage0,15 %0,08 €
Arbeitgeberanteile zusammen21,30 %10,65 €
Arbeitgeberkosten gesamt60,65 €

Einzelwerte gerundet, Summe exakt. Ohne die kassenabhängigen Umlagen U1 und U2. Sozialversicherungssätze Stand 2026; der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse kann abweichen. Quellen: §§ 241, 242a, 249 SGB V; § 1 PBAV 2025, § 58 SGB XI; Bekanntmachung der Beitragssätze in der Rentenversicherung 2026; §§ 341, 346, 358, 360 SGB III.

Und daneben der bKV-Beitrag

Gehaltserhöhung von 50 € und bKV-Beitrag von 50 € im Vergleich
MerkmalGehaltserhöhung 50 €bKV-Beitrag 50 €
Ihre Kosten im Monat60,65 €50,00 €
Ihre Kosten im Jahr727,80 €600,00 €
Sozialversicherungfällt aninnerhalb der Freigrenze nicht
Lohnsteuer beim Mitarbeiterfällt aninnerhalb der Freigrenze nicht
Was beim Mitarbeiter ankommtdeutlich weniger als 50 € nettoGesundheitsbudget der gewählten Stufe (300 bis 1.200 €), Beitrag laut Angebot
Dauerbleibt im Gehalt, künftige Erhöhungen bauen darauf aufVertrag mit eigenen Regeln

Warum beim Mitarbeiter weniger ankommt

Von der Gehaltserhöhung gehen beim Mitarbeiter Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie sein eigener Anteil zur Sozialversicherung ab. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse und Kirchenzugehörigkeit ab; eine einzelne Netto-Zahl nennen wir deshalb nicht. Beim bKV-Beitrag innerhalb der Freigrenze fallen diese Abzüge nicht an.

Bei hohen Gehältern sieht es anders aus

Die Arbeitgeberanteile fallen nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen an. Verdient ein Mitarbeiter bereits mehr als 5.812,50 € im Monat, entfallen auf eine Erhöhung keine Anteile mehr zur Kranken- und Pflegeversicherung; über 8.450 € auch keine zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (Werte 2026). Für diese Mitarbeiter kostet Sie eine Gehaltserhöhung weniger als in der Tabelle.

Was das für Ihre Entscheidung bedeutet

Eine Gehaltserhöhung kostet Sie mehr, als bei Ihren Mitarbeitern ankommt. Ein Beitrag innerhalb der Sachbezugsfreigrenze kommt ohne Abzüge an; die Voraussetzungen stehen unter Steuern und Sozialversicherung. Die bKV gibt Ihren Mitarbeitern ein Gesundheitsbudget, das sie selbst einsetzen, zu einem Beitrag, den Sie planen können. Ob das für Ihren Betrieb passt, rechnen Sie mit Ihrer Mitarbeiterzahl im bKV-Rechner.

Wie die Freigrenze im Einzelnen funktioniert, steht unter Die 50-€-Freigrenze; was die bKV für die Bindung Ihrer Mitarbeiter bedeuten kann, unter bKV für Mitarbeiterbindung. Welche Stufe passt, zeigt Gesundheitsbudget.

Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Stimmen Sie die Umsetzung mit Ihrem Steuerberater ab.

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