bKV-Rechner für Arbeitgeber
Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Zuletzt geprüft am
Der Rechner zeigt, was eine bKV Ihren Betrieb im Jahr kostet, wie viel Gesundheitsbudget Ihre Belegschaft dafür bekommt und was eine Gehaltserhöhung im Vergleich kostet. Den Monatsbeitrag je Mitarbeiter geben Sie selbst ein, zum Beispiel aus einem Angebot. Die Sozialversicherungssätze sind amtlich, Stand 2026.
So rechnet der Rechner
Der Jahresbeitrag ist Mitarbeiterzahl mal Monatsbeitrag mal zwölf. Das Gesundheitsbudget der Belegschaft ist Mitarbeiterzahl mal Budgetstufe. Für die Gehaltserhöhung rechnet der Rechner den Bruttobetrag plus die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, ebenfalls aufs Jahr. Der Unterschied zeigt, wie viel weniger oder mehr Sie die bKV im Vergleich kostet; er vergleicht nur Kosten, nicht den Wert bei Ihren Mitarbeitern. Alle Sätze stammen aus amtlichen Quellen und werden jedes Jahr aktualisiert.
Was der Rechner nicht zeigt
Der Rechner kennt keine Beiträge einzelner Versicherer; den Monatsbeitrag geben Sie selbst ein. Er zeigt kein Netto Ihrer Mitarbeiter, weil das von der Steuerklasse abhängt. Und er rechnet mit Entgelten unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen; bei höheren Gehältern fallen auf den Teil darüber keine Arbeitgeberanteile an, die Gehaltserhöhung kostet Sie dann weniger.
Was die Zahlen bedeuten, erklären Was kostet eine bKV? und bKV statt Gehaltserhöhung. Welche Stufe zu Ihrem Betrieb passt, steht unter Gesundheitsbudget.
Häufige Fragen
Woher bekomme ich den Monatsbeitrag?
Aus einem Angebot für Ihre Belegschaft. Der Beitrag hängt von Budgetstufe, Größe und Altersstruktur der Belegschaft und vom Tarif ab; im Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot.
Warum rechnet der Rechner mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag?
Weil er für alle Krankenkassen gleich ist und amtlich bekanntgemacht wird (§ 242a SGB V). Der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse kann abweichen.
Was bedeutet der Hinweis über 50 €?
Liegt der Beitrag über der Freigrenze, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Welche Wege es dann gibt, steht unter Pauschalversteuerung.