Die 50-€-Freigrenze für Sachbezüge
Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Zuletzt geprüft am
Sachbezüge bleiben steuerfrei, wenn sie zusammen 50 € im Kalendermonat nicht übersteigen. Die 50 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag: Liegt die Summe auch nur einen Cent darüber, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Innerhalb der Grenze bleibt der Sachbezug auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.
Freigrenze oder Freibetrag: Was ist der Unterschied?
Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei, nur der Teil darüber wird versteuert. Eine Freigrenze funktioniert anders: Bis zur Grenze ist alles frei, darüber ist alles steuerpflichtig. Das Gesetz sagt, Sachbezüge „bleiben außer Ansatz, wenn … die … Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen“. Bei 50,00 € bleibt der Sachbezug frei, bei 50,01 € ist der ganze Betrag steuerpflichtig.
Welche Sachbezüge zählen mit?
Es zählen alle Sachbezüge, die Ihr Mitarbeiter im selben Kalendermonat von Ihnen erhält, also neben dem bKV-Beitrag zum Beispiel Waren- oder Tankgutscheine. Gutscheine und Geldkarten zählen als Sachbezug nur, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden; sonst sind sie Geld.
Zahlt Ihr Mitarbeiter etwas dazu?
Das Gesetz rechnet vom Mitarbeiter gezahlte Entgelte an: Maßgeblich ist der Vorteil „nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte“. Bei einer arbeitgeberfinanzierten bKV zahlt der Mitarbeiter nichts dazu; die Frage stellt sich nur, wenn Sie eine Eigenbeteiligung vereinbaren.
Wann fließt der Vorteil zu?
Bei monatlicher Zahlung an den Versicherer fließt der Sachbezug Monat für Monat zu, und jeder Monat wird für sich gegen die 50 € geprüft. Ob eine jährliche Vorauszahlung die Freigrenze gefährdet, ist nicht abschließend geklärt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung fließt der Vorteil mit der Beitragszahlung zu, bei einer jährlichen Vorauszahlung also auf einmal. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Fall einen monatlichen Zufluss angenommen (Gerichtsbescheid vom 21.10.2022, 10 K 262/22). Der sichere Weg ist die monatliche Zahlung.
Was müssen Sie aufzeichnen?
Im Lohnkonto sind Sachbezüge einzeln zu bezeichnen, bei laufenden Sachbezügen mit dem Abgabezeitraum (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 LStDV). Wie Ihr Lohnbüro die bKV einrichtet, steht unter bKV in der Lohnabrechnung.
Was über der Grenze gilt, steht unter Pauschalversteuerung, den Überblick mit Entscheidungsbaum finden Sie unter Steuern und Sozialversicherung. Welche Budgetstufe zur Freigrenze passt, zeigt Gesundheitsbudget.
Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Stimmen Sie die Umsetzung mit Ihrem Steuerberater ab.
Quellen (Abruf 07.10.2026): § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 11 EStG; § 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV; § 4 Abs. 2 LStDV; BFH, Urteil vom 07.06.2018, VI R 13/16; FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 21.10.2022, 10 K 262/22.
Häufige Fragen
Gilt die Grenze pro Monat oder pro Jahr?
Pro Kalendermonat. Ein ungenutzter Betrag aus einem Monat lässt sich nicht in den nächsten übertragen.
Zählt der bKV-Beitrag voll gegen die 50 €?
Ja, der Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der geleisteten Beiträge Sachlohn (BFH VI R 13/16, Leitsatz 1).