bKV in der Lohnabrechnung
Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Zuletzt geprüft am
In der Lohnabrechnung ist der bKV-Beitrag, den der Arbeitgeber an den Versicherer zahlt, ein Sachbezug in Höhe des Beitrags. Er wird monatlich mit den übrigen Sachbezügen gegen die 50-€-Freigrenze geprüft und im Lohnkonto einzeln aufgezeichnet. Bei Überschreitung folgt die Pauschalierung nach § 37b EStG oder die individuelle Versteuerung.
Wie wird der Beitrag erfasst?
Zahlt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer den Beitrag an den Versicherer, ist der Krankenversicherungsschutz in Höhe der geleisteten Beiträge Sachlohn (BFH VI R 13/16). Der monatliche Beitrag je Mitarbeiter wird deshalb als Sachbezug erfasst und zusammen mit allen anderen Sachbezügen des Monats gegen die 50-€-Freigrenze geprüft (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Mehr zur Grenze unter Die 50-€-Freigrenze.
Was steht im Lohnkonto?
Nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 LStDV ist der Arbeitslohn getrennt nach Barlohn und Sachbezügen aufzuzeichnen; Sachbezüge sind einzeln zu bezeichnen, bei laufenden Sachbezügen mit dem Abgabezeitraum. Nach § 40 EStG pauschal besteuerte Bezüge und die darauf entfallende Lohnsteuer sind ebenfalls aufzuzeichnen (Nr. 8).
Wenn die Freigrenze überschritten ist
Bei Pauschalierung nach § 37b EStG gilt die Pauschsteuer als Lohnsteuer; sie wird in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte angemeldet und abgeführt (§ 37b Abs. 4 EStG). Der Mitarbeiter ist über die Steuerübernahme zu unterrichten (§ 37b Abs. 3 Satz 3 EStG). In der Sozialversicherung bleibt der Betrag beitragspflichtig (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV). Eine Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG setzt einen Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt mit Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes voraus und kommt nur für sonstige Bezüge in Betracht. Die Wege im Vergleich stehen unter Pauschalversteuerung.
Sozialversicherung in der Entgeltabrechnung
Innerhalb der Freigrenze ist der Sachbezug beitragsfrei, weil § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG nach § 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV entsprechend gilt. Für die Beitragsfreiheit nach § 1 Abs. 1 SvEV verlangt Satz 2 der Vorschrift, dass die Bezüge mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum lohnsteuerfrei belassen oder pauschal besteuert werden.
Checkliste für die Einrichtung
- Vertrag prüfen: Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Beitragszahlung direkt an den Versicherer, kein Wahlrecht des Mitarbeiters auf Geld.
- Zahlungsweise festhalten: monatlich (sicherer Weg) oder jährlich (offene Rechtsfrage, siehe Steuern).
- Alle übrigen Sachbezüge je Mitarbeiter erfassen, die in dieselbe 50-€-Freigrenze fallen.
- Lohnart für den bKV-Beitrag als laufenden Sachbezug anlegen.
- Bei Überschreitung: Weg festlegen (§ 37b einheitlich für alle Sachzuwendungen an Arbeitnehmer im Kalenderjahr, § 40 Abs. 1 nur für sonstige Bezüge mit Antrag, sonst individuell) und Mitarbeiter bei § 37b unterrichten.
- Aufzeichnung im Lohnkonto nach § 4 Abs. 2 LStDV sicherstellen.
Was sieht der Mitarbeiter auf seiner Abrechnung?
Die Entgeltbescheinigung führt sämtliche Bezüge einzeln nach Art auf, jeweils mit der Angabe, ob sie sich auf den steuerpflichtigen Arbeitslohn, das Sozialversicherungsbrutto und das Gesamtbrutto auswirken und ob sie laufend oder einmalig sind (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 EBV). Sachbezüge erhöhen das Gesamtbrutto (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b EBV). Nach § 37b oder § 40 Abs. 1 EStG pauschal besteuerte Bezüge werden getrennt nach ihrer gesetzlichen Grundlage ausgewiesen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d EBV). Ihr Mitarbeiter sieht den bKV-Beitrag also als eigenen Posten; ausgezahlt wird er nicht, weil er an den Versicherer geht.
Wie Sie die bKV im Betrieb einführen, beschreibt bKV einführen in sechs Schritten.
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Quellen (Abruf 07.10.2026): § 8 Abs. 2 Satz 11, § 37b Abs. 3 und 4, § 40 Abs. 1 EStG; § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV; § 4 Abs. 2 LStDV (zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 19.12.2025 I Nr. 372); § 1 Abs. 2 und 3 EBV (zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 1.10.2024 I Nr. 297); BFH, Urteil vom 07.06.2018, VI R 13/16.