bKV für ArbeitgeberKai Stockschlaeder · Versicherungsmakler

Wie wird die betriebliche Krankenversicherung versteuert?

Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Zuletzt geprüft am

Kurz beantwortet

Die bKV kann unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der 50-€-Sachbezugsfreigrenze steuer- und beitragsfrei gestaltet werden. Dafür müssen Sie als Arbeitgeber die Versicherung abschließen und die Beiträge direkt an den Versicherer zahlen. Alle Sachbezüge eines Monats zählen zusammen. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, und es bleiben Wege der Pauschalversteuerung.

Der Weg in zwei Fragen

Entscheidungsbaum: Wie wird der bKV-Beitrag versteuert? Zwei Fragen mit fünf Ausgängen; dieselbe Logik steht als Liste unter der Grafik. 1. Schließen Sie die Versicherung ab und zahlen direkt an den Versicherer? Nein Ja Geldleistung voll steuer- und beitragspflichtig Sachbezug weiter mit Frage 2 2. Bleiben alle Sachbezüge des Monats zusammen bei höchstens 50 €? Ja Nein Kann steuer- und beitragsfrei bleiben § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG § 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV Freigrenze überschritten gesamter Betrag steuerpflichtig Drei Wege: § 37b EStG: 30 % pauschal bleibt beitragspflichtig § 40 Abs. 1 EStG: nur als sonstiger Bezug zum Beispiel jährlich, bis 1.000 € im Jahr Individuelle Versteuerung beim Mitarbeiter wie Gehalt In allen Fällen: Beiträge sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG)
  1. Schließen Sie als Arbeitgeber die Versicherung ab und zahlen Sie die Beiträge direkt an den Versicherer? Nein: Geldleistung, der Zuschuss ist wie Gehalt steuer- und beitragspflichtig (BFH VI R 16/17; BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 18). Ja: Sachbezug, weiter mit Frage 2 (BFH VI R 13/16; BMF Rn. 6).
  2. Bleiben alle Sachbezüge Ihres Mitarbeiters in diesem Monat zusammen bei höchstens 50 €? Ja: kann steuer- und beitragsfrei bleiben (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; § 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV). Nein: Freigrenze überschritten, der gesamte Betrag ist steuerpflichtig. Drei Wege: § 37b EStG mit 30 % Pauschsteuer, bleibt beitragspflichtig; § 40 Abs. 1 EStG nur, wenn der Beitrag als sonstiger Bezug gezahlt wird (zum Beispiel jährlich), bis 1.000 € je Mitarbeiter und Jahr, auf Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt, bei monatlicher Zahlung ist der Beitrag laufender Arbeitslohn; individuelle Versteuerung beim Mitarbeiter wie Gehalt.
  3. In allen Fällen: Die Beiträge sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG).

Drei Beispiele

Drei Beispiele zur 50-€-Freigrenze
FallWas der Arbeitgeber im Monat gewährtSumme der SachbezügeErgebnis
AbKV-Beitrag 30 €, sonst nichts30 €Freigrenze eingehalten: kann steuer- und beitragsfrei bleiben
BbKV-Beitrag 30 € und Tankgutschein über 30 €60 €Freigrenze überschritten: die gesamten 60 € sind steuer- und beitragspflichtig, sofern nicht pauschaliert
CbKV-Beitrag 60 €60 €wie B; Wege der Pauschalierung unter Pauschalversteuerung

Fall B zeigt, warum die Freigrenze so oft unbemerkt gerissen wird: Der Tankgutschein allein wäre unproblematisch, der bKV-Beitrag allein auch. Erst zusammen liegen sie über 50 €, und dann zählt nicht nur der Teil über der Grenze, sondern der ganze Betrag. Bevor Sie die bKV einführen, lohnt deshalb ein Blick darauf, welche Sachbezüge Ihre Mitarbeiter heute schon bekommen.

Welche Fehler die Steuerfreiheit kosten

  1. Die Freigrenze durch andere Sachbezüge überschreiten. Gutscheine, Sachgeschenke und die bKV teilen sich dieselben 50 € im Monat.
  2. Den Mitarbeiter den Vertrag abschließen lassen. Dann ist der Arbeitgeberbeitrag ein Zuschuss, also Geld, und die Freigrenze gilt nicht (BFH VI R 16/17).
  3. Einen Barzuschuss statt der Beitragszahlung an den Versicherer leisten. Auch das ist Geld (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 18).
  4. Dem Mitarbeiter die Wahl lassen, Geld statt Versicherungsschutz zu nehmen. Dann liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung kein Sachbezug vor (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 5).

Offene Rechtsfrage: Jahresbeitrag auf einmal zahlen

Ob eine jährliche Vorauszahlung die Freigrenze gefährdet, ist nicht abschließend geklärt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung fließt der Vorteil mit der Beitragszahlung zu, bei einer jährlichen Vorauszahlung also auf einmal. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Fall einen monatlichen Zufluss angenommen (Gerichtsbescheid vom 21.10.2022, 10 K 262/22). Der sichere Weg ist die monatliche Zahlung.

Sind die Beiträge Betriebsausgaben?

Ja. Die Beiträge sind für Ihren Betrieb in allen Fällen Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG), gleich ob sie beim Mitarbeiter steuerfrei bleiben oder pauschal versteuert werden. Für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten Besonderheiten; dazu mehr unter bKV für GmbH-Geschäftsführer.

Die drei Unterseiten

Grundlagen zur bKV stehen unter Was ist eine bKV?; was ein Beitrag für Ihre Belegschaft im Jahr bedeutet, zeigt der bKV-Rechner.

Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Stimmen Sie die Umsetzung mit Ihrem Steuerberater ab.

Quellen (Abruf 07.10.2026): § 8 Abs. 1 und 2 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 37b EStG, § 40 Abs. 1 EStG (EStG zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.6.2026 I Nr. 197); § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 SvEV (zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 16.1.2026 I Nr. 14); BMF-Schreiben vom 15.03.2022, BStBl I S. 242; BFH, Urteile vom 07.06.2018, VI R 13/16, und vom 04.07.2018, VI R 16/17; FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 21.10.2022, 10 K 262/22.

Häufige Fragen

Ist die bKV für den Arbeitgeber steuerfrei?

Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der 50-€-Sachbezugsfreigrenze steuer- und beitragsfrei gestaltet werden: Sie schließen ab, Sie zahlen an den Versicherer, und alle Sachbezüge des Monats bleiben zusammen bei höchstens 50 €.

Was passiert, wenn der Beitrag über 50 € liegt?

Dann ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Sie können die Steuer unter Voraussetzungen pauschal übernehmen oder der Betrag wird beim Mitarbeiter wie Gehalt versteuert. Welcher Weg passt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Darf ich meinen Mitarbeitern statt der bKV Geld anbieten?

Wenn Ihre Mitarbeiter zwischen Versicherungsschutz und Geld wählen können, liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung kein Sachbezug mehr vor, und die Freigrenze gilt nicht.

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