Wie wird die betriebliche Krankenversicherung versteuert?
Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Zuletzt geprüft am
Die bKV kann unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der 50-€-Sachbezugsfreigrenze steuer- und beitragsfrei gestaltet werden. Dafür müssen Sie als Arbeitgeber die Versicherung abschließen und die Beiträge direkt an den Versicherer zahlen. Alle Sachbezüge eines Monats zählen zusammen. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, und es bleiben Wege der Pauschalversteuerung.
Der Weg in zwei Fragen
- Schließen Sie als Arbeitgeber die Versicherung ab und zahlen Sie die Beiträge direkt an den Versicherer? Nein: Geldleistung, der Zuschuss ist wie Gehalt steuer- und beitragspflichtig (BFH VI R 16/17; BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 18). Ja: Sachbezug, weiter mit Frage 2 (BFH VI R 13/16; BMF Rn. 6).
- Bleiben alle Sachbezüge Ihres Mitarbeiters in diesem Monat zusammen bei höchstens 50 €? Ja: kann steuer- und beitragsfrei bleiben (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; § 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV). Nein: Freigrenze überschritten, der gesamte Betrag ist steuerpflichtig. Drei Wege: § 37b EStG mit 30 % Pauschsteuer, bleibt beitragspflichtig; § 40 Abs. 1 EStG nur, wenn der Beitrag als sonstiger Bezug gezahlt wird (zum Beispiel jährlich), bis 1.000 € je Mitarbeiter und Jahr, auf Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt, bei monatlicher Zahlung ist der Beitrag laufender Arbeitslohn; individuelle Versteuerung beim Mitarbeiter wie Gehalt.
- In allen Fällen: Die Beiträge sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG).
Drei Beispiele
| Fall | Was der Arbeitgeber im Monat gewährt | Summe der Sachbezüge | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| A | bKV-Beitrag 30 €, sonst nichts | 30 € | Freigrenze eingehalten: kann steuer- und beitragsfrei bleiben |
| B | bKV-Beitrag 30 € und Tankgutschein über 30 € | 60 € | Freigrenze überschritten: die gesamten 60 € sind steuer- und beitragspflichtig, sofern nicht pauschaliert |
| C | bKV-Beitrag 60 € | 60 € | wie B; Wege der Pauschalierung unter Pauschalversteuerung |
Fall B zeigt, warum die Freigrenze so oft unbemerkt gerissen wird: Der Tankgutschein allein wäre unproblematisch, der bKV-Beitrag allein auch. Erst zusammen liegen sie über 50 €, und dann zählt nicht nur der Teil über der Grenze, sondern der ganze Betrag. Bevor Sie die bKV einführen, lohnt deshalb ein Blick darauf, welche Sachbezüge Ihre Mitarbeiter heute schon bekommen.
Welche Fehler die Steuerfreiheit kosten
- Die Freigrenze durch andere Sachbezüge überschreiten. Gutscheine, Sachgeschenke und die bKV teilen sich dieselben 50 € im Monat.
- Den Mitarbeiter den Vertrag abschließen lassen. Dann ist der Arbeitgeberbeitrag ein Zuschuss, also Geld, und die Freigrenze gilt nicht (BFH VI R 16/17).
- Einen Barzuschuss statt der Beitragszahlung an den Versicherer leisten. Auch das ist Geld (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 18).
- Dem Mitarbeiter die Wahl lassen, Geld statt Versicherungsschutz zu nehmen. Dann liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung kein Sachbezug vor (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 5).
Offene Rechtsfrage: Jahresbeitrag auf einmal zahlen
Ob eine jährliche Vorauszahlung die Freigrenze gefährdet, ist nicht abschließend geklärt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung fließt der Vorteil mit der Beitragszahlung zu, bei einer jährlichen Vorauszahlung also auf einmal. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Fall einen monatlichen Zufluss angenommen (Gerichtsbescheid vom 21.10.2022, 10 K 262/22). Der sichere Weg ist die monatliche Zahlung.
Sind die Beiträge Betriebsausgaben?
Ja. Die Beiträge sind für Ihren Betrieb in allen Fällen Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG), gleich ob sie beim Mitarbeiter steuerfrei bleiben oder pauschal versteuert werden. Für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten Besonderheiten; dazu mehr unter bKV für GmbH-Geschäftsführer.
Die drei Unterseiten
- Die 50-€-Freigrenze: was mitzählt, Freigrenze statt Freibetrag, Zuflusszeitpunkt
- Pauschalversteuerung: § 37b und § 40 EStG im Vergleich
- Lohnabrechnung: für Steuerberater und Lohnbüros
Grundlagen zur bKV stehen unter Was ist eine bKV?; was ein Beitrag für Ihre Belegschaft im Jahr bedeutet, zeigt der bKV-Rechner.
Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Stimmen Sie die Umsetzung mit Ihrem Steuerberater ab.
Quellen (Abruf 07.10.2026): § 8 Abs. 1 und 2 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 37b EStG, § 40 Abs. 1 EStG (EStG zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.6.2026 I Nr. 197); § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 SvEV (zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 16.1.2026 I Nr. 14); BMF-Schreiben vom 15.03.2022, BStBl I S. 242; BFH, Urteile vom 07.06.2018, VI R 13/16, und vom 04.07.2018, VI R 16/17; FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 21.10.2022, 10 K 262/22.
Häufige Fragen
Ist die bKV für den Arbeitgeber steuerfrei?
Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der 50-€-Sachbezugsfreigrenze steuer- und beitragsfrei gestaltet werden: Sie schließen ab, Sie zahlen an den Versicherer, und alle Sachbezüge des Monats bleiben zusammen bei höchstens 50 €.
Was passiert, wenn der Beitrag über 50 € liegt?
Dann ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Sie können die Steuer unter Voraussetzungen pauschal übernehmen oder der Betrag wird beim Mitarbeiter wie Gehalt versteuert. Welcher Weg passt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Darf ich meinen Mitarbeitern statt der bKV Geld anbieten?
Wenn Ihre Mitarbeiter zwischen Versicherungsschutz und Geld wählen können, liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung kein Sachbezug mehr vor, und die Freigrenze gilt nicht.