Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?
Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Zuletzt geprüft am
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine private Krankenzusatzversicherung, die ein Arbeitgeber als Gruppenvertrag für seine Mitarbeiter abschließt. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge, die Mitarbeiter sind versicherte Personen und reichen ihre Rechnungen selbst ein. Die bKV ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung, ersetzt sie aber nicht.
Wer schließt den Vertrag ab, und wer ist versichert?
Bei der bKV gibt es zwei Rollen. Sie als Arbeitgeber sind Versicherungsnehmer: Sie unterschreiben den Gruppenvertrag, legen fest, wer versichert wird und welches Budget gilt, und zahlen die Beiträge an den Versicherer. Ihre Mitarbeiter sind versicherte Personen. Ihre Mitarbeiter reichen ihre Rechnungen in der Regel per App oder online direkt beim Versicherer ein und bekommen die Erstattung direkt. Sie als Arbeitgeber erfahren nicht, welche Leistungen genutzt werden.
Diese Rollenverteilung ist nicht nur Formsache. Sie entscheidet darüber, ob die bKV steuerlich ein Sachbezug ist. Schließt der Mitarbeiter den Vertrag selbst ab und Sie geben ihm einen Zuschuss, ist das nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Geld, auch wenn Sie den Versicherer vorgeben. Mehr dazu unter Steuern und Sozialversicherung.
Was ist der Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt die Grundversorgung Ihrer Mitarbeiter. Die bKV setzt dort an, wo die Kasse nicht oder nur teilweise zahlt. Für Erwachsene sind das zum Beispiel Brillengläser, die die Kasse nur bei starker Fehlsichtigkeit übernimmt, oder der Zahnersatz, für den sie einen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung zahlt. Eine Übersicht steht unter Was die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt.
Ob privat versicherte Mitarbeiter in den Gruppenvertrag aufgenommen werden und welche Leistungen für sie gelten, hängt vom Tarif ab. Das klären wir im Angebotsvergleich.
Quellen: § 33 Abs. 2 SGB V; § 55 Abs. 1 SGB V.
Und der Unterschied zu einer privaten Zusatzversicherung?
Inhaltlich ähneln sich bKV und private Zusatzversicherung. Der Unterschied liegt im Vertrag und im Geld. Eine private Zusatzversicherung schließt der Mitarbeiter selbst ab und zahlt sie aus seinem Nettogehalt. Bei der bKV schließen Sie ab und zahlen; der Beitrag kann unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der 50-€-Freigrenze steuer- und beitragsfrei bleiben. Außerdem gilt der Gruppenvertrag für alle Mitarbeiter der festgelegten Gruppe zu denselben Bedingungen.
Bei arbeitgeberfinanzierten Gruppenverträgen verzichten die Versicherer in der Regel auf eine Gesundheitsprüfung; die Annahmeregeln stehen im jeweiligen Tarif.
Wer zahlt: Arbeitgeber oder Mitarbeiter?
In der Praxis wird zwischen arbeitgeberfinanzierter und arbeitnehmerfinanzierter bKV unterschieden; die Versicherer sprechen von obligatorischer (arbeitgeberfinanziert) und fakultativer (arbeitnehmerfinanziert) bKV. Bei der arbeitgeberfinanzierten Variante zahlen Sie den Beitrag vollständig; das ist der Fall, um den es auf dieser Website geht, und nur er kann als Sachbezug unter die Freigrenze fallen. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Variante stellen Sie nur den Gruppenvertrag bereit, und Ihre Mitarbeiter zahlen selbst. Der PKV-Verband zählt in seiner Statistik nur Arbeitgeber, die die Beiträge vollständig tragen.
Wie verbreitet ist die bKV?
Nach Angaben des PKV-Verbands hatten Ende 2025 über 2,8 Millionen Personen eine betriebliche Absicherung, einschließlich betrieblicher Pflegeversicherung. 60.600 Unternehmen boten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung an, 16 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?
Für Sie ist die bKV vor allem eine Personalentscheidung. Statt einer Gehaltserhöhung, von der beim Mitarbeiter nach Abzügen weniger ankommt, geben Sie ein Gesundheitsbudget, das er selbst einsetzt. Wie viel das kostet, rechnen Sie im bKV-Rechner nach; wie die Budgetstufen funktionieren, steht unter Gesundheitsbudget. Wie Sie vorgehen, zeigt bKV einführen in sechs Schritten.
Häufige Fragen
Ersetzt die bKV die gesetzliche Krankenversicherung?
Nein. Sie ergänzt die Kassenleistungen und ändert nichts an der Versicherungspflicht Ihrer Mitarbeiter.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Das regeln die Bedingungen des Tarifs; das Gesetz sieht ein Fortsetzungsrecht vor, wenn der Arbeitgeber den Gruppenvertrag kündigt und kein neuer Versicherungsnehmer benannt wird (§ 207 Abs. 2 VVG). Mehr unter Kündigung, Elternzeit, Ruhestand.