bKV für ArbeitgeberKai Stockschlaeder · Versicherungsmakler

Kündigung, Elternzeit, Ruhestand: Was passiert mit der bKV?

Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Zuletzt geprüft am

Kurz beantwortet

Was mit der bKV passiert, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet, in Elternzeit geht oder in Rente geht, regeln vor allem die Bedingungen des Gruppenvertrags. Das Gesetz gibt versicherten Personen ein Recht auf Fortsetzung, wenn der Arbeitgeber den Gruppenvertrag kündigt und kein neuer Versicherungsnehmer benannt wird (§ 207 Abs. 2 VVG). Alles Weitere steht im Tarif.

Was § 207 VVG regelt

Kündigt der Versicherungsnehmer, also bei der bKV der Arbeitgeber, das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, ist die Kündigung nur wirksam, wenn die versicherte Person davon erfahren hat. Handelt es sich um einen Gruppenvertrag und wird kein neuer Versicherungsnehmer benannt, dürfen die versicherten Personen den Schutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte zu den Bedingungen der Einzelversicherung fortsetzen. Dieses Recht endet zwei Monate, nachdem die versicherte Person davon erfahren hat.

Was das Gesetz nicht regelt

Ob ein Mitarbeiter, der Ihr Unternehmen verlässt, seinen Schutz weiterführen kann und zu welchem Beitrag, sagt § 207 VVG nicht ausdrücklich; das hängt davon ab, wie der Gruppenvertrag das Ausscheiden regelt. Dasselbe gilt für Elternzeit, längere Krankheit und den Ruhestand. Diese Regeln unterscheiden sich von Tarif zu Tarif und gehören deshalb in jeden Tarifvergleich.

Was im Vertrag stehen sollte

Achten Sie im Angebot darauf, wie diese Fälle geregelt sind:

  • Ausscheiden aus dem Unternehmen: Endet der Schutz, und kann der Mitarbeiter ihn privat weiterführen?
  • Elternzeit und Zeiten ohne Entgelt: Läuft der Schutz weiter, und wer zahlt?
  • Ruhestand: Gibt es eine Fortführung, und zu welchen Bedingungen?
  • Kündigung des Gruppenvertrags durch Sie: Was gilt für die versicherten Mitarbeiter?

Sagen Sie Ihren Mitarbeitern schon bei der Einführung, was beim Ausscheiden gilt (Mitarbeiter informieren). Zur Grundlage der bKV siehe Was ist eine bKV?

Häufige Fragen

Kann ein Mitarbeiter die bKV nach seiner Kündigung weiterführen?

Das regelt der Gruppenvertrag. § 207 Abs. 2 VVG gibt ein Fortsetzungsrecht ausdrücklich für den Fall, dass Sie als Arbeitgeber den Gruppenvertrag kündigen und kein neuer Versicherungsnehmer benannt wird. Ob und zu welchem Beitrag ein ausscheidender Mitarbeiter den Schutz weiterführen kann, klären Sie vor dem Abschluss im Tarifvergleich.

Was passiert mit der bKV in der Elternzeit?

Das steht in den Bedingungen des Gruppenvertrags. Klären Sie vor dem Abschluss, ob der Schutz in der Elternzeit weiterläuft und wer den Beitrag in dieser Zeit zahlt.

Quellen (Abruf 07.10.2026): § 207 VVG (zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 26.5.2026 I Nr. 156). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Kostenloses Erstgespräch