bKV für ArbeitgeberKai Stockschlaeder · Versicherungsmakler

bKV für GmbH-Geschäftsführer

Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Zuletzt geprüft am

Kurz beantwortet

Ob Sie als Geschäftsführer in den Gruppenvertrag aufgenommen werden, regelt der Tarif. Steuerlich kommt es darauf an, ob Sie Arbeitslohn aus einem Dienstverhältnis beziehen; in der Sozialversicherung, ob Sie beschäftigt sind. Als Gesellschafter-Geschäftsführer achten Sie darauf, dass Sie die bKV zu denselben Bedingungen erhalten wie Ihre Mitarbeiter. Stimmen Sie das mit Ihrem Steuerberater ab.

Gehört der Geschäftsführer zur Gruppe?

Das ist zuerst eine Frage an den Tarif: Ob ein Versicherer Geschäftsführer in den Gruppenvertrag aufnimmt, steht in den Bedingungen. Wenn ja, ist es ein gutes Signal, wenn Sie selbst dabei sind. Ihre Mitarbeiter sehen, dass Sie die Leistung für sinnvoll halten.

Fremd-Geschäftsführer

Ein angestellter Geschäftsführer ohne Beteiligung bezieht in aller Regel Arbeitslohn aus einem Dienstverhältnis (§ 1 LStDV). Für ihn gelten dann dieselben Regeln wie für Ihre Mitarbeiter: Der Beitrag kann unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der 50-€-Freigrenze steuer- und beitragsfrei bleiben (Steuern und Sozialversicherung).

Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer sind zwei Fragen getrennt zu beantworten:

  • Lohnsteuer: Bezieht er Arbeitslohn aus einem Dienstverhältnis mit der GmbH? Dann kommt die Sachbezugsfreigrenze auch für ihn in Betracht.
  • Sozialversicherung: Ist er nach § 7 Abs. 1 SGB IV beschäftigt? Das hängt unter anderem davon ab, ob er Weisungen unterliegt und in die Arbeitsorganisation eingegliedert ist. Ist er nicht beschäftigt, spielt die Beitragsfreiheit der Freigrenze für ihn keine Rolle.

Wie Sie eingestuft sind, klärt Ihr Steuerberater; die sozialversicherungsrechtliche Einstufung kann auch Gegenstand eines Statusfeststellungsverfahrens sein.

Das Risiko: verdeckte Gewinnausschüttung

Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer eine Leistung, die die GmbH einem fremden Geschäftsführer oder ihren Mitarbeitern so nicht gewähren würde, kann das Finanzamt sie als verdeckte Gewinnausschüttung werten. Sie mindert das Einkommen der GmbH dann nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Der einfachste Schutz: Nehmen Sie sich nur zu denselben Bedingungen in die bKV auf wie Ihre Mitarbeiter, mit demselben Budget und nach derselben Gruppenregel, und halten Sie das schriftlich fest.

Wie die Gruppe gebildet wird, steht unter Mindestteilnehmerzahl und Gruppenbildung.

Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Stimmen Sie die Umsetzung mit Ihrem Steuerberater ab.

Quellen (Abruf 07.10.2026): § 1 LStDV; § 7 Abs. 1 SGB IV; § 8 Abs. 3 KStG; § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.

Kostenloses Erstgespräch