bKV für ArbeitgeberKai Stockschlaeder · Versicherungsmakler

bKV im Mittelstand

Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Zuletzt geprüft am

Kurz beantwortet

Im Mittelstand entscheidet weniger die Mindestgröße als die Organisation: Welche Gruppen bekommen welches Budget, wie laufen Ein- und Austritte, und wie binden Sie den Betriebsrat ein? Bilden Sie Gruppen nur nach objektiven Kriterien wie Standort oder Betriebszugehörigkeit, legen Sie den HR-Prozess vor dem Start fest und holen Sie den Betriebsrat früh dazu.

Gruppen und Budgets

Mit mehreren Standorten oder Bereichen stellt sich die Frage, ob alle dasselbe Budget bekommen. Unterschiedliche Budgets sind möglich, wenn die Gruppen nach objektiven Kriterien gebildet werden, etwa nach Standort oder Betriebszugehörigkeit; ob ein Versicherer mehrere Stufen in einem Vertrag zulässt, steht in den Bedingungen. Alter, Geschlecht, Teilzeit oder Befristung sind keine Kriterien. Einzelheiten und die Grenzen nach AGG und TzBfG stehen unter Mindestteilnehmerzahl und Gruppenbildung.

Der HR-Prozess

Legen Sie vor dem Start fest, wer was macht. Bewährt hat sich eine Zuständigkeit in der Personalabteilung für vier Abläufe:

  1. Eintritt: neue Mitarbeiter der Gruppe beim Versicherer nachmelden.
  2. Austritt: abmelden und den Mitarbeiter darüber informieren, was der Vertrag für die Fortführung vorsieht (Kündigung, Elternzeit, Ruhestand).
  3. Lohnabrechnung: den Beitrag monatlich als Sachbezug erfassen und mit den übrigen Sachbezügen gegen die 50-€-Freigrenze prüfen (bKV in der Lohnabrechnung).
  4. Fragen der Mitarbeiter: eine Ansprechperson benennen; Rechnungen und Leistungsdaten laufen direkt zwischen Mitarbeiter und Versicherer.

Betriebsrat und Kommunikation

In Betrieben dieser Größe gibt es häufiger einen Betriebsrat. Er kann bei der Verteilung auf die Belegschaft und der Gruppenbildung mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG); nach meiner Erfahrung läuft die Einführung am reibungslosesten, wenn er schon beim Vergleich der Angebote dabei ist. Mehr unter bKV und Betriebsrat. Für die Belegschaft eignet sich eine Infoveranstaltung je Standort oder online; wie Sie informieren, beschreibt Mitarbeiter informieren.

Was eine Gehaltserhöhung im Mittelstand kostet

Bei 100 Mitarbeitern kostet eine Gehaltserhöhung um 50 € brutto Sie mit den Arbeitgeberanteilen 72.780,00 € im Jahr. Den Vergleich mit einem bKV-Beitrag für Ihre Mitarbeiterzahl rechnet der bKV-Rechner.

Sozialversicherungssätze Stand 2026, Arbeitgeberanteile zusammen 21,30 % mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag (§ 242a SGB V), ohne U1 und U2, außerhalb Sachsens, für Entgelte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen. Der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse kann abweichen.

Quellen (Abruf 07.10.2026): §§ 1, 7 AGG; § 4 TzBfG; § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG; § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; Sozialversicherungssätze 2026 (Rechenweg unter bKV statt Gehaltserhöhung).

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