bKV für ArbeitgeberKai Stockschlaeder · Versicherungsmakler

bKV und Betriebsrat

Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Zuletzt geprüft am

Kurz beantwortet

Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat, kann er bei der bKV mitbestimmen, insbesondere bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Wie weit das Mitbestimmungsrecht im Einzelfall reicht, sollten Sie arbeitsrechtlich prüfen lassen. Binden Sie den Betriebsrat früh ein, am besten schon beim Vergleich der Angebote.

Was das Gesetz sagt

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei „Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung“, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG).

Was das für die bKV bedeuten kann

Die bKV ist eine Leistung, die Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich gewähren. Fragen wie die Verteilung auf die Belegschaft oder die Bildung der Gruppen können deshalb die betriebliche Lohngestaltung berühren. Wie weit das Mitbestimmungsrecht bei der bKV im Einzelfall reicht, beantwortet das Gesetz nicht ausdrücklich. Lassen Sie die Einführung arbeitsrechtlich prüfen, bevor Sie Verträge schließen.

Wie die Gruppe gebildet werden darf, steht unter Mindestteilnehmerzahl und Gruppenbildung.

Eine Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung kann festhalten, wer zur versicherten Gruppe gehört, welche Budgetstufe gilt und was beim Ausscheiden passiert. Das schafft Klarheit für Belegschaft und Betriebsrat. Eine Muster-Betriebsvereinbarung stelle ich nicht bereit; sie gehört in die Hände einer arbeitsrechtlichen Beratung.

Praktisch: den Betriebsrat früh einbinden

Nach meiner Erfahrung läuft die Einführung am reibungslosesten, wenn der Betriebsrat schon beim Vergleich der Angebote dabei ist und nicht erst bei der Anmeldung. Für die Information von Betriebsrat und Mitarbeitern rechne ich zwei bis vier Wochen ein (Zeitrahmen der Einführung). Wie Sie danach die Belegschaft informieren, beschreibt Mitarbeiter über die bKV informieren.

Häufige Fragen

Gilt das auch in kleinen Betrieben ohne Betriebsrat?

Nein. Ohne Betriebsrat gibt es kein Mitbestimmungsrecht nach dem BetrVG. Die Vorgaben des AGG und des TzBfG zur Gruppenbildung gelten trotzdem.

Quellen (Abruf 07.10.2026): § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 2 BetrVG (zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 19.7.2024 I Nr. 248). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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