bKV oder Gutschein, Jobrad, Fitness?
Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Zuletzt geprüft am
bKV und 50-€-Gutschein teilen sich dieselbe Sachbezugsfreigrenze: Zusammen dürfen sie 50 € im Monat nicht übersteigen, sonst wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Ein Dienstrad zusätzlich zum Gehalt und zertifizierte Gesundheitskurse haben dagegen eigene Steuerbefreiungen. Der Unterschied beim Mitarbeiter: Den Gutschein nutzt er wie Geld, das Gesundheitsbudget dann, wenn er es für seine Gesundheit braucht.
Was sich die Freigrenze teilt
Die 50 € im Monat gelten für alle Sachbezüge eines Mitarbeiters zusammen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Zahlen Sie einen bKV-Beitrag von 30 € und geben zusätzlich einen Tankgutschein über 30 €, liegen Sie bei 60 €; dann ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur die 10 € darüber. Wer bereits einen Gutschein oder eine Sachbezugskarte ausgibt, muss den bKV-Beitrag deshalb mit diesem Betrag zusammenrechnen. Die Wege bei Überschreitung stehen unter Pauschalversteuerung.
Vier Benefits im Vergleich
| Benefit | Steuerweg | Teilt sich die 50-€-Freigrenze? | Wofür der Mitarbeiter ihn nutzt |
|---|---|---|---|
| bKV | Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, darüber Pauschalierung | ja | Gesundheitsleistungen innerhalb des vertraglich vereinbarten Budgets |
| Gutschein oder Sachbezugskarte | Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn | ja | Einkäufe im Rahmen der Einlösebedingungen |
| Dienstrad zusätzlich zum Gehalt | steuerfrei nach § 3 Nr. 37 EStG | nein, eigene Befreiung | Fahrrad oder Pedelec, das kein Kraftfahrzeug ist |
| Zertifizierte Gesundheitskurse | steuerfrei bis 600 € im Jahr nach § 3 Nr. 34 EStG | nein, eigene Befreiung | Kurse zur Gesundheitsförderung, die die Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V erfüllen |
Ein Dienstrad, das Sie per Gehaltsumwandlung statt zusätzlich zum Gehalt überlassen, fällt nicht unter § 3 Nr. 37 EStG, weil die Vorschrift die Überlassung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn verlangt. Andere Fitnessangebote, etwa eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio, prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater darauf, ob sie unter die 50-€-Freigrenze fallen.
Was beim Mitarbeiter ankommt
Einen Gutschein nutzt praktisch jeder, weil er wie Geld wirkt. Das Gesundheitsbudget nutzt ein Mitarbeiter, wenn er eine Brille, eine Zahnreinigung oder eine Behandlung braucht, und dann merkt er, von wem es kommt. Wie viele es im Jahr tatsächlich nutzen, hängt stark von der Erklärung ab: Nach meiner Erfahrung wird das Budget umso eher genutzt, je klarer es erklärt ist (Mitarbeiter informieren).
Was Ihre Mitarbeiter mit dem Budget bezahlen können, steht unter Leistungen; den Vergleich mit einer Gehaltserhöhung finden Sie unter bKV statt Gehaltserhöhung.
Häufige Fragen
Kann ich bKV und 50-€-Gutschein gleichzeitig geben?
Ja, aber beide zählen zur selben Freigrenze von 50 € im Monat. Liegen sie zusammen darüber, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Rechnen Sie deshalb den bKV-Beitrag und den Gutschein zusammen, bevor Sie beides einführen.
Zählt ein Dienstrad zur 50-€-Freigrenze?
Ein Dienstrad, das Sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen, ist nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei und hat damit eine eigene Befreiung. Bei einer Überlassung per Gehaltsumwandlung gelten andere Regeln; klären Sie das mit Ihrem Steuerberater.
Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Stimmen Sie die Umsetzung mit Ihrem Steuerberater ab.
Quellen (Abruf 07.10.2026): § 8 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 11 EStG (zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.6.2026 I Nr. 197); § 3 Nr. 34 und Nr. 37 EStG; §§ 20, 20b SGB V.