bKV oder bAV: Was passt zu Ihrem Betrieb?
Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Zuletzt geprüft am
Die betriebliche Altersversorgung sichert Ihre Mitarbeiter für Alter, Invalidität oder Hinterbliebene ab, die bKV gibt ihnen schon heute ein Gesundheitsbudget. Steuerlich laufen beide auf getrennten Wegen: die bAV über § 3 Nr. 63 EStG, die bKV über die 50-€-Sachbezugsfreigrenze. Eine Entgeltumwandlung zur bAV müssen Sie auf Verlangen ohnehin ermöglichen; die bKV kommt freiwillig dazu.
Zwei Leistungen mit verschiedenem Zweck
Die betriebliche Altersversorgung wirkt in der Zukunft: Sie zahlt im Alter, bei Invalidität oder an Hinterbliebene (§ 1 Abs. 1 BetrAVG). Die bKV wirkt jetzt: Ihr Mitarbeiter setzt sein Gesundheitsbudget für Brille, Zahnreinigung oder Physiotherapie ein, sobald er es braucht. Die Frage ist deshalb selten „entweder oder“, sondern was Sie zusätzlich zur bAV anbieten.
Der Vergleich in sechs Punkten
| Punkt | Betriebliche Altersversorgung (bAV) | Betriebliche Krankenversicherung (bKV) |
|---|---|---|
| Ziel | Versorgung im Alter, bei Invalidität, für Hinterbliebene | Gesundheitsbudget für Leistungen, die die Kasse nicht oder nur teilweise zahlt |
| Kosten für Sie | Arbeitgeberbeitrag nach Zusage; bei Entgeltumwandlung 15 % Zuschuss, soweit Sie Sozialversicherungsbeiträge sparen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) | Monatsbeitrag je Mitarbeiter nach Budgetstufe und Tarif (Kosten) |
| Steuer | steuerfrei bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG), beitragsfrei bis 4 % (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV) | kann unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der 50-€-Freigrenze steuer- und beitragsfrei bleiben (Steuern) |
| Verwaltung und Haftung | Durchführung über einen Versorgungsträger; Sie stehen für die zugesagten Leistungen auch dann ein (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) | Gruppenvertrag mit dem Versicherer; Beitrag als Sachbezug in der Lohnabrechnung |
| Wirkung beim Mitarbeiter | spürbar erst im Leistungsfall, meist im Ruhestand | spürbar, sobald er das Budget nutzt |
| Pflicht | Entgeltumwandlung auf Verlangen des Mitarbeiters (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) | freiwillige Leistung, Sie entscheiden über Budget und Gruppe |
Beides kombinieren
bAV und bKV schließen sich nicht aus. Steuerlich laufen sie auf getrennten Wegen: Die bAV nutzt die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG, die bKV die Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Bei der bKV zählt jeder andere Sachbezug im selben Monat mit, etwa ein Tankgutschein; dazu mehr unter bKV oder Gutschein, Jobrad, Fitness.
Für kleine Betriebe gilt dasselbe: Die Entgeltumwandlung zur bAV müssen Sie auf Verlangen ermöglichen. Ob Sie zusätzlich ein Gesundheitsbudget geben, ist Ihre Entscheidung. Was es kostet, rechnen Sie im bKV-Rechner gegen eine Gehaltserhöhung.
Häufige Fragen
Kann ich bKV und bAV gleichzeitig anbieten?
Ja. Beide sind eigenständige Leistungen mit eigenem Steuerweg: die bAV nach § 3 Nr. 63 EStG, die bKV über die 50-€-Sachbezugsfreigrenze. Stimmen Sie die Umsetzung mit Ihrem Steuerberater ab.
Was lohnt sich für kleine Unternehmen, bKV oder bAV?
Das ist selten eine Entweder-oder-Frage. Die Entgeltumwandlung zur bAV müssen Sie auf Verlangen eines Mitarbeiters ohnehin ermöglichen (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Die bKV ist eine freiwillige Leistung, die Ihre Mitarbeiter sofort nutzen können; ob sie sich für Sie rechnet, zeigt der Vergleich mit einer Gehaltserhöhung.
Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Stimmen Sie die Umsetzung mit Ihrem Steuerberater ab.
Quellen (Abruf 07.10.2026): § 1 Abs. 1, § 1a Abs. 1 und 1a BetrAVG; § 3 Nr. 63 EStG; § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV; § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; § 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV.